PROJEKTE

STADT

Auftraggeber:
Stadt Werder (Havel), SG Baurecht und Stadtentwicklung

Leistungen:
Untersuchung und Dokumentation des vorhandenen Orts- und Straßenbildes, Leitbild- und Konzeptentwicklung, Überführung der Konzeptinhalte in klare und rechtssichere Vorgaben, Abstimmungen und Beteiligungsverfahren, Erarbeitung einer Gestaltfibel

Erarbeitet: 
2023 – 2025 

STADTPLANUNG 

Gestaltungssatzung Werder (Havel) 

STADT

Auftraggeber:
Stadt Werder (Havel), SG Baurecht und Stadtentwicklung

Leistungen:
Untersuchung und Dokumentation des vorhandenen Orts- und Straßenbildes, Leitbild- und Konzeptentwicklung, Überführung der Konzeptinhalte in klare und rechtssichere Vorgaben, Abstimmungen und Beteiligungsverfahren, Erarbeitung einer Gestaltfibel

Erarbeitet: 
2023 – 2025 

STADTPLANUNG 

Gestaltungssatzung Werder (Havel) 

Kurzbeschreibung: 

Die von 1993 bis 2024 gültige Gestaltungssatzung von Werder (Havel) wurde überarbeitet und eine neue Gebietszonierung auf Grundlage der stadtbildprägenden und dominierenden gestalterischen Merkmale an der Mehrzahl der Gebäude und baulichen Anlagen festgelegt.
Die Gestaltungssatzung legt Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden fest, um städtebauliche Besonderheiten zu erhalten oder zu verwirklichen und trifft dabei Aussagen zur Materialität, Farben und Aussehen u.a. von Dachformen und -eindeckung, Dachaufbauten, Solaranlagen, Fassadengestaltung und -gliederung, Fenstern, Türen und Schaufenstern, Werbeanlagen, Einfriedungen und Außenanlagen sowie Garagen und Nebengebäuden. 
Ziel ist der Schutz des einzigartigen Werderaner Stadtkerns.
Der Prozess zur Erstellung der Gestaltungssatzung umfasste mehrere Arbeitsschritte:
Zunächst wurde der räumliche Untersuchungsbereich Bereich festgelegt. Es folgte die Untersuchung und Dokumentation des vorhandenen Orts- und Straßenbildes, einschließlich einer fotografischen Dokumentation und Analyse der städtebaulichen sowie historischen Merkmale.
Aus den analysierten Merkmalen und ortsbildprägenden Elementen wurde ein Leitbild abgeleitet und konkrete Regelungen formuliert. Dabei gilt der Grundsatz der rechtlichen Bestimmtheit – die Vorgaben müssen eindeutig, nachvollziehbar und verhältnismäßig sein, damit sie rechtssicher angewendet werden können.
Bevor die Satzung beschlossen wurde, folgten Abstimmungen und Beteiligungen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. 
Nach Veröffentlichung und Inkrafttreten der Gestaltungssatzung wurde zur besseren Verständlichkeit des Satzungstexts eine Gestaltfibel mit Erläuterungen und Beispielbilder erstellt.