PROJEKTE
Kurzbeschreibung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 13 hat die Gemeinde durch Festsetzung eines Industriegebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Autowerkes bzw. eines großflächigen solitären Betriebsstandortes geschaffen. Dieses Planungsziel wurde mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 beibehalten und anlässlich einer neuerlichen Ansiedlungsabsicht hinsichtlich der Anforderungen an die verkehrliche Infrastruktur überprüft.
Mit der B-Planänderung wird der notwendige Ausbau der Infrastruktur ermöglicht, um auch eine Betriebsansiedlung der Größenordnung von bis zu 40.000 Beschäftigten zu bewältigen, die sich aus vergleichbaren Standorten dieser Art und Flächengröße ableitet. Elemente dieses schrittweisen Ausbaus sind: der Neubau einer Anschlussstelle an die Bundesautobahn A 10; der Neubau einer Landesstraße (L 386) als Hauptstraßennetzergänzung mit Schaffung von vier Anschlussbereichen zur Grundstückserschließung an die L 386 und zur Schaffung einer weiteren Anbindung des Industriegebietes von Norden; der Ausbau der Landesstraße L 38 und Schaffung von zwei Anschlussbereichen zur Grundstückserschließung an die L 38; der Umbau des Bahnübergangs der L 23 und Einbeziehung des bestehenden Bahnhofsumfelds; die Verlagerung der Regionalbahnhaltestelle mit P+R-Flächen sowie die Sicherung und Trassenfreihaltung von Industriegleisanlagen. Die Straßenverkehrsflächen für die geplanten und geänderten Landesstraßen werden als planfeststellungsersetzende Inhalte Bestandteil des B-Plans.
Das Plangebiet umfasst ca. 354 ha, Festsetzung Industriegebiet, öffentliche Verkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, Mischgebiet.
*Geoportal Brandenburg – 3D Topographie (grau), Maßstab 1:25.000; Projektion UTM33 (EPSG:25833). Bereitgestellt durch das Land Brandenburg über das Geoportal Brandenburg. Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2.0)

