PROJEKTE
Kurzbeschreibung:
Die 5. Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Freienbrink-Nord“. Hintergrund der Änderung des FNP für den Teilbereich Freienbrink-Nord und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ist die Ansiedlungsentscheidung eines Automobilherstellers. Diese macht es erforderlich, die verkehrliche Erschließung des Industriegebietes neu zu regeln, um die Anbindung zu verbessern und auch langfristig verträglich zu gestalten. Die Standortvorteile der Lage am übergeordneten Straßen- und Schienennetz sollen für den Personen- und Güterverkehr weiterhin genutzt werden. Für die Neuregelung der Erschließung werden zusätzliche Verkehrsflächen benötigt, für die die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Geltungsbereichsgrenze wird daher im Nordosten entlang der Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) bis zur L 23 geführt, um einen verkehrlichen Anschluss der geplanten L 386 (Netzergänzung) herzustellen. Einbezogen wird auch das Bahnhofsumfeld Fangschleuse mit einer geplanten Überführung der L 23 über die Bahnstrecke.
Gegenstand der 5. Änderung des FNP ist die Darstellung der geplanten L 386 als überörtlicher Hauptverkehrsstraße, mit der das Hauptstraßennetz ergänzt werden soll, um das ausgewiesene Industriegebiet langfristig verträglich einzubinden sowie die geänderte Straßenführung der L 23 im Kreuzungsbereich der Bahnhauptstrecke. In diesem Zusammenhang sollen die Bestandsnutzungen am Bahnhof Fangschleuse als gemischte Baufläche gesichert werden.

