PROJEKTE

UMWELT

Auftraggeber:
Berlin Cosmopolitan School Campus gGmbH / STADT LAND FLUSS 

Leistungen:
Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB in Verbindung mit § 18 BNatSchG, Artenschutzrechtliche Prüfung, 
Waldbewertung, Erfassung und Bewertung der Biotoptypen und vorhandenen Bäume, Verfahrensbetreuung

Erarbeitet:
seit 2024 - aktuell

UMWELTPLANUNG 

Umweltprüfung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-101 VE „Müggelseeperle“, Berlin-Treptow-Köpenick

UMWELT

Auftraggeber:
Berlin Cosmopolitan School Campus gGmbH / STADT LAND FLUSS 

Leistungen:
Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB in Verbindung mit § 18 BNatSchG, Artenschutzrechtliche Prüfung, 
Waldbewertung, Erfassung und Bewertung der Biotoptypen und vorhandenen Bäume, Verfahrensbetreuung

Erarbeitet:
seit 2024 - aktuell

UMWELTPLANUNG 

Umweltprüfung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-101 VE „Müggelseeperle“, Berlin-Treptow-Köpenick

Kurzbeschreibung: 

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, den Ende der 1970er Jahre am Südufer des Müggelsees errichteten Hotel- und Gaststättenkomplex „Müggelseeperle“ als Ausflugsziel und Veranstaltungs- und Konferenzhotel zu entwickeln und künftig durch einen naturnahen Bildungscampus – bestehend aus einer privaten Grundschule, Kita und weiteren Lernangeboten – zu ergänzen. Durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Umweltprüfung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Zur Umsetzung des Nutzungskonzepts ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Hotel“ sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule/Kita“ vorgesehen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen bestandsorientiert erfolgen. 

Das Plangebiet umfasst 5,6 Hektar und ist maßgeblich durch den bestehenden Gebäudekomplex der Hotelanlage geprägt. Auf den zugehörigen Freiflächen befinden sich verschiedene Sport- und Freizeitanlagen, Stellplatzanlagen und ein Biergarten. Der südliche, baumbestandene Bereich des Plangebiets wurde von den Berliner Forsten als Wald im Sinne des LWaldG eingestuft. Außerdem wurden innerhalb des Plangebiets gesetzlich geschützte Biotope festgestellt. Hierbei handelt es sich um Trockenrasen und den standorttypischen Gehölzbestand mit Schwarz-Erle. Ein Großteil des Plangebiets liegt in der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Friedrichshagen. Darüber hinaus grenzen an das Plangebiet zum einen das FFH-Gebiet 7 „Müggelspree-Müggelsee“ und zum anderen das Landschafts- und Naturschutzgebiet Müggelsee / Fredersdorfer Mühlenfließ an.

Im Fortgang des Bebauungsplanverfahrens werden von uns die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung systematisch ermittelt, beschrieben und bewertet. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, den Menschen/dessen Gesundheit, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu untersuchen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind zudem gemäß § 1a Abs. 3 BauGB auch die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln und zu bewerten. Da die Planung im Außenbereich erfolgt, sind die Eingriffe ausgleichspflichtig. Auch ist vorausschauend zu ermitteln, ob durch den Bebauungsplan artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt werden können oder erhebliche Beeinträchtigungen der gesetzlich geschützten Biotope, des Waldes oder der obengenannten Schutzgebiete zu erwarten sind.