PROJEKTE
Kurzbeschreibung:
Entwicklung eines Wohnquartiers „Alte Schäferei – Schönerlinder Straße“ im Ortsteil Französisch Buchholz im Bezirk Pankow
Auf der ca. 28,5 ha großen, bislang brachliegenden Fläche im Norden Pankows soll durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG ein neues, klimaresilientes und autoarmes Stadtquartier entwickelt werden. Der für das Gebiet erarbeitete städtebaulich-landschaftsplanerische Masterplan sieht neben der Errichtung von rund 2.000 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte, einem sozial-kulturellen Standort und einer Gemeinschaftsschule auch öffentliche Spielplätze und großzügige Freiräume vor. Die Ziele des Masterplans sollen planungsrechtlich gesichert werden, hierfür ist die Aufstellung des Bebauungsplans 3-99 mit integrierter Umweltprüfung erforderlich.
Unser Büro wurde neben der inhaltlichen Ausarbeitung des Bebauungsplans sowie der Verfahrensbegleitung auch mit der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB beauftragt. Hierzu werden von uns die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung systematisch ermittelt, beschrieben und bewertet. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, den Menschen/dessen Gesundheit, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu untersuchen. Auf dieser Grundlage wird der Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB erstellt, in dem Ziele des Umweltschutzes, der derzeitige Umweltzustand, die Auswirkungen der Planung, Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Planungsalternativen sowie Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) dokumentiert werden. Der Umweltbericht dient als fachliche Entscheidungsgrundlage für die sachgerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind gemäß § 1a Abs. 3 BauGB auch die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln und zu bewerten. Da die Planung im Außenbereich erfolgt, sind die Eingriffe ausgleichspflichtig. Aufgrund der Lage und der Empfindlichkeit des Standorts ist die Anwendung des Ausführlichen Verfahrens zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen erforderlich.
Die Ergebnisse der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung werden in den Umweltbericht integriert.


